Betriebsausflug mit Übernachtung
Es galt einmal die Regel, dass Betriebsausflüge mit Hotelübernachtung unüblich sind und somit in voller Höhe Lohnsteuerpflichtig. Von dieser Regel hat sich der Gesetzgeber jetzt verabschiedet.
Es galt einmal die Regel, dass Betriebsausflüge mit Hotelübernachtung unüblich sind und somit in voller Höhe Lohnsteuerpflichtig. Von dieser Regel hat sich der Gesetzgeber jetzt verabschiedet.
Übersteigen die Kosten einer Weihnachtsfeier EURO 110,00 pro Arbeitnehmer, so müssen Sie den übersteigende Teil mit 25% pauschal versteuern.