Archiv 2021

Rückführung des Solidaritätszuschlags

Rückführung des Solidaritätszuschlags

Mit dem Jahr 2021 beginnt die Rückführung des Solidaritätszuschlags. Für rund 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfällt damit ab 01.01.2021 der Soli (BGBl 2019 I S. 2115). Ferner erfolgt eine deutliche Anhebung der Grenzbeträge (Nullzone), bis zu deren Höhe kein Solidaritätszuschlag erhoben wird (§ 3 Abs. 3 SolzG i. d. F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019):

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