Betriebsausflug mit Übernachtung

Es galt einmal die Regel, dass Betriebsausflüge mit Hotelübernachtung unüblich sind und somit in voller Höhe Lohnsteuerpflichtig. Von dieser Regel hat sich der Gesetzgeber jetzt verabschiedet. Auch die Dauer der Veranstaltung ist unerheblich (LStR 19.5 Abs. 3 Satz 2).

Wichtig ist nur, dass auch in diesem Fall die Kosten des Ausflugs EURO 110,00 je Arbeitnehmer nicht übersteigen dürfen. Übersteigen die Kosten den Freibetrag von EURO 110,00, so kann der übersteigende Teil durch den Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden. Die Versteuerung muss über die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen, ansonsten fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an.