Dienstwagensteuer von E-Autos ab 2019
Elektrofahrzeuge unterliegen als Firmenwagen einer besonderen steuerlichen Förderung. Die wichtigsten Punkte sind:
- Begünstigt sind reine Elektrofahrzeuge sowie extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-In-Hyprid).
- Die rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer betragen.
- Begünstigt sind Fahrzeuge im Anschaffungszeitraum 2019 bis 2021.
- Die Begünstigung gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge, wenn diese im vorgenannten Zeitraum angeschafft werden.
- Die 1%-Regel der Dienstwagenbesteuerung wird aus dem hälftigen Bruttolistenpreis errechnet. Somit werden also nur 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert.
- Wird ein Fahrtenbuch geführt, so sind die halbierten Gesamtkosten des Fahrzeugs zugrunde zu legen, aus denen dann der anteilige private Nutzungsanteil ermittelt wird.
- Der halbierte Bruttolistenpreis ist auch auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzuwenden (0,03% je Kilometer und Monate).
- Die Anwendung des halbierten Bruttolistenpreises ist zeitlich unbegrenzt, solange die Anschaffung des Fahrzeugs im Zeitraum 2019 bis 2021 stattfindet.
- Die bisherige Regelung, wonach sich der Listenpreis je nach Batteriekapazität mindert, gilt bei Anschaffung bis einschließlich 2018 und dann wieder ab dem Jahr 2022.