Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter

Einkaufsgutscheine für Ihre Mitarbeiter bleiben bis zu einem Betrag von EURO 1.080,00 im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern keine anderen Rabatte gewährt wurden. Allerdings dürfen Sie nur Gutscheine für Waren Ihres Sortiments ausgeben. Gutscheine für einen Bezug von Waren bei anderen Firmen fallen nicht unter den Rabattfreibetrag. Gleiches gilt für den Bezug von Gütern (Wunschbestellungen), mit denen Sie üblicherweise nicht handeln (§ 8 Abs. 3 EStG).

Übrigens: Den Rabattfreibetrag können Sie auch Minijobbern gewähren, die Minijob-Grenze wird dabei nicht berührt.