Später Widerruf von Kreditverträgen ist unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist ein Fahrzeug nicht mehr zurückgeben werden kann indem der dazugehörenden Kreditvertrag einfach widerrufen wird. Der XI. Zivilsenat hat diesbezüglich zwei Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen. Die Kläger wollten mit dem Widerruf auch die Autos zurückgeben, die sie bereits längere Zeit gefahren hatten (Az: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).