Zum 01.01.2026 wurde der Mindestlohn von EURO 12,82 auf EURO 13,90 angehoben.

Da die Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich dieser von EURO 556,00 auf EURO 603,00. Ausgegangen wird dabei von einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden, was im Monatsdurchschnitt einer Arbeitszeit von 43,33 Stunden entspricht (10 Std. x 13 Wochen / 3 Monate). EURO 13,90 x 43,33 Stunden = EURO 602,28, aufgerundet EURO 603,00.